EU-Zollreform: Was Schweizer Onlineshops bis zum 1. November tun müssen
Ab 1. November 2026 verlangt die EU für Warensendungen bis EUR 150 mehr Angaben. Die Post schickt Sendungen zurück, bei denen eine Pflichtangabe fehlt. Diese Checkliste zeigt, was Sie bis dahin erledigen sollten. Sie gilt unabhängig davon, mit welchem Werkzeug Sie arbeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1.7.2026 kostet jede Artikelposition, also jede Zolltarifnummer, EUR 3 Zoll. Das gilt für Sendungen bis EUR 150, auch bei präferenziellem Ursprung.
- Ab 1.11.2026 kommt eine Bearbeitungsgebühr von rund EUR 2 pro Artikelposition dazu.
- Ab 1.11.2026 braucht jeder Artikel in B2C-Sendungen in die EU bis EUR 150 die Kennungen M-PID, NS-PID und, falls vorhanden, S-PID, unabhängig vom Versandweg.
- Ab 1.11.2026 ist PDDP Pflicht für alle B2C-Sendungen nach Deutschland bis EUR 150, auch ohne IOSS.
- Fehlt eine Pflichtangabe, geht die Sendung zurück: «If any mandatory information is missing, the consignment will be returned.»
Checkliste
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1. Rechnungsbeziehung mit der Post klären
Ab 1. November lassen sich die Zolldaten für Sendungen in die EU nur noch über die Online-Dienste der Post erfassen:
- «Begleitpapiere Kleinwaren international» für Kleinwaren bis 2 kg
- «Frachtbrief erstellen (rechnungsbezogen)»
Beide setzen eine Rechnungsbeziehung mit der Post voraus. Ohne sie bleiben zwei Wege: Am Schalter erfasst das Personal die Daten für CHF 5 pro Sendung. In WebStamp soll die Erfassung laut Post ab Ende November 2026 möglich sein, also nach dem Stichtag.
Was Sie tun: Prüfen Sie im Kundencenter der Post, ob Ihr Login den Dienst «Begleitpapiere Kleinwaren international» anbietet. Falls nicht, beantragen Sie die Rechnungsbeziehung jetzt. Die Freischaltung kann einige Zeit dauern.
Rechnen Sie nach
Bei 20 Auslandsendungen pro Monat kostet die Erfassung am Schalter CHF 100 pro Monat, zusätzlich zum Porto und zum Weg dorthin.
Für den Online-Dienst laden Sie eine CSV-Datei mit höchstens 300 Sendungen hoch. Die Spalten der Vorlage dürfen Sie weder löschen noch ergänzen. Bis CHF 1'000 Warenwert gilt das Formular CN 22, darüber CN 23 (Post-Handbuch).
2. Zolltarifnummer und Zollbeschreibung bestimmen
Jede Artikelposition braucht eine Zolltarifnummer. Die Post verlangt mindestens 6 Stellen und empfiehlt die 8-stellige Schweizer Nummer, zum Beispiel 6110.2000 für Pullover aus Baumwolle (Post, PDDP Europa).
Die Schweizer Nummern finden Sie im Gebrauchstarif Tares des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die ersten 6 Stellen sind international einheitlich (Harmonisiertes System), die letzten 2 Stellen sind schweizerisch.
So gehen Sie vor
- Exportieren Sie Ihre Produktliste und sortieren Sie nach Warenart. Viele Shops haben weniger verschiedene Warenarten als Produkte.
- Suchen Sie für jede Warenart die Nummer in Tares. Massgebend sind Material, Herstellungsart und Verwendung, nicht der Produktname.
- Schreiben Sie eine kurze Zollbeschreibung, die sagt, was die Ware ist, am besten auf Englisch: «Cotton pullover, knitted» statt «Modell Aurora». In der Upload-Datei der Post hat das Feld höchstens 30 Zeichen.
- Beginnen Sie mit den Produkten, die am häufigsten in die EU gehen.
Die Gebühren richten sich nach der Zahl der Tarifnummern pro Sendung. Laut Post ist eine Artikelposition eine Zolltarifnummer. Zwei verschiedene Produkte mit derselben Nummer zählen also als eine Position. Die Nummer muss aber zur Ware passen, auch wenn eine andere günstiger wäre.
Verantwortung
Für die Angaben in der Zollanmeldung sind Sie als Absender verantwortlich, auch wenn ein Werkzeug die Nummer vorgeschlagen hat. Bei Unsicherheit fragen Sie beim BAZG oder bei einer Zollfachperson nach.
3. Ursprungsland festhalten
Pro Artikel geben Sie das Ursprungsland an, also das Land, in dem die Ware hergestellt wurde. Das ist nicht unbedingt das Land, aus dem Ihr Lieferant liefert. Fragen Sie beim Lieferanten nach, wenn es nicht auf der Rechnung oder der Verpackung steht.
Wichtig für die Kalkulation: Die EUR 3 Zoll pro Artikelposition fallen laut Post auch bei präferenziellem Ursprung an. Ein Ursprungsnachweis erspart diese Pauschale nicht.
4. Kennungen M-PID, NS-PID und S-PID zusammentragen
Ab 1. November verlangt die Post für jeden Artikel in B2C-Sendungen in die EU bis EUR 150 drei Kennungen, unabhängig vom Versandweg:
| Kennung | Bedeutung | Wo Sie sie finden |
|---|---|---|
| M-PID | Artikelnummer des Händlers | Ihre Artikelnummer (SKU) im Shop |
| NS-PID | Modellnummer des Herstellers | Datenblatt, Lieferschein oder Anfrage beim Lieferanten |
| S-PID | GTIN oder EAN, falls vorhanden | Strichcode auf der Verpackung. WooCommerce hat dafür das Feld «GTIN, UPC, EAN oder ISBN». |
Stellen Sie Ihre Produkte selbst her und haben keine Herstellernummer, klären Sie mit der Post, was sie als NS-PID erwartet.
Die neuen Spalten für diese Kennungen sind im Handbuch der Post noch nicht beschrieben (Stand 13.10.2026). Tragen Sie die Angaben trotzdem jetzt zusammen. Die Spalten erscheinen in der Muster-Datei, die Sie als Geschäftskunde aus dem Kundencenter laden.
5. PDDP für Sendungen nach Deutschland einrichten
PDDP steht für «Postal Delivered Duty Paid». Sie bezahlen die Einfuhrabgaben im Voraus über die Post, Ihr Kunde zahlt bei der Zustellung nichts mehr. Ab 1. November ist PDDP Pflicht für alle B2C-Sendungen nach Deutschland bis EUR 150, auch wenn Sie nicht im IOSS-Verfahren registriert sind.
Was Sie tun: Klären Sie mit der Post, wie PDDP in Ihrem Vertrag abgerechnet wird. Markieren Sie Sendungen an Privatkunden in Deutschland künftig als PDDP. Die Abgaben tragen Sie, deshalb gehören sie in die Kalkulation (Schritt 6).
Quelle: Post, PDDP Europa; Post, EU customs reform 2026.
6. Preise und Versandkosten für die EU neu rechnen
Die Post nennt diese Beispiele für die Gebühren ab 1. November, ohne Mehrwertsteuer:
| Artikelpositionen | Gebühren |
|---|---|
| 1 | EUR 5 |
| 3 | EUR 15 |
| 5 | EUR 25 |
Quelle: Ratgeber der Post für Händler.
Bei einer kleinen Bestellung kann das einen grossen Teil des Warenwerts ausmachen. Drei Wege, damit umzugehen:
- Versandkosten: Die Gebühren in die Versandkosten für EU-Länder einrechnen, etwa gestaffelt nach Zahl der Artikel.
- Produktpreise: Eigene Preise für EU-Kunden, wenn Ihr Shop das unterstützt.
- Mindestbestellwert: Für EU-Lieferungen einen Mindestbetrag festlegen, damit sich die Gebühren verteilen.
Wählen Sie den Weg, den Ihre Kunden am besten verstehen. Wichtig ist, dass die Gebühren vor dem Kauf feststehen oder angekündigt sind.
7. Kunden informieren, wenn sie bei der Zustellung zahlen
Versenden Sie ohne PDDP, also «Delivered at Place» (DAP), zahlt in der Regel der Empfänger die Abgaben bei der Zustellung. Für B2C-Sendungen nach Deutschland bis EUR 150 ist das ab 1. November nicht mehr möglich. Die PDDP-Pflicht betrifft nach den heutigen Angaben der Post nur Deutschland.
Sagen Sie Ihren Kunden vor dem Kauf, was auf sie zukommt: auf der Seite zu Versand und Lieferung, im Warenkorb und in der Bestellbestätigung. Ein Beispieltext:
«Bei Lieferungen in die EU fallen bei der Zustellung Zoll und Gebühren an, die Sie als Empfänger bezahlen. Seit Juli 2026 erhebt die EU dafür einen festen Betrag pro Warenart, ab November kommt eine Bearbeitungsgebühr dazu.»
Passen Sie den Text an Ihre Länder und Ihre Versandart an.
8. Für Frankreich die «Taxe Petit Colis» einrechnen
Seit 1. März 2026 erhebt Frankreich zusätzlich die «Taxe Petit Colis» von EUR 2 pro Tarifnummer. Eine Sendung mit drei Tarifnummern kostet nach diesen Angaben ab 1. November in Frankreich also EUR 15 Gebühren plus EUR 6 Taxe Petit Colis.
Zum Vergleich ausserhalb der EU: In die USA versendet die Post nur noch mit PDDP, bis zu einem Warenwert von USD 2'500 und zusammen mit dem Dienstleister Zonos.
9. Ablauf vor dem 1. November einmal durchspielen
Spielen Sie den neuen Ablauf mit echten Bestellungen durch, solange Rückfragen noch keine Retouren auslösen:
- Muster-Datei im Kundencenter der Post herunterladen.
- Einige Bestellungen eintragen oder aus Ihrem Shop erzeugen.
- Datei unter «Begleitpapiere Kleinwaren international» hochladen und die Fehlermeldungen lesen.
- Prüfen, ob die Sendungsnummern zu den richtigen Bestellungen zurückfinden.
Wer das einmal gemacht hat, weiss, welche Angaben im eigenen Sortiment noch fehlen.
Was Zollfertig davon übernimmt
Unser WooCommerce-Plugin speichert Tarifnummer, Ursprung, Zollbeschreibung und Kennungen pro Produkt (Schritte 2 bis 4), markiert PDDP-Sendungen nach Deutschland (Schritt 5), schätzt die Gebühren pro Bestellung (Schritt 6) und erstellt die Upload-Datei für die Post. Die Schritte 1, 7 und 8 erledigen Sie selbst, und die Tarifnummern bestätigen Sie selbst. Mehr zum Plugin.
Quellen
- Schweizerische Post: EU customs reform 2026, Stand 9.10.2026
- Schweizerische Post: EU customs reform: what e-commerce merchants need to know
- Schweizerische Post: PDDP Europe
- Schweizerische Post: Handbuch, International small goods
- Schweizerische Post: Begleitpapiere Kleinwaren international
- BAZG: Tares, Schweizer Gebrauchstarif
Dieser Ratgeber fasst öffentliche Angaben zusammen und ersetzt keine Rechts- oder Zollberatung. Massgebend sind die Angaben der Post und der Zollbehörden. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen: hallo@zollfertig.ch.